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Gabriele Graefin von Hardenberg
Praxis für Heilpraktik Psychotherapie
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Praxis für Heilpraktik (Psychotherapie)
Hammersteinstraße 3
30177 Hannover

Tel. 0511 / 33 65 99 27
Fax 0511 / 33 65 99 29

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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) sind unterteilt in die AGB für Behandlungen und die AGB für Seminare, und Gruppen.
Die beiden AGB sind gültig für die Praxis für Heilpraktik Psychotherapie Gabriele Gräfin von Hardenberg.

Sie können mit nachstehenden Links die AGB auch in einem neuen Fenster als PDF-Datei aufrufen und ausdrucken.

AGB für Behandlungen als PDF


AGB für Seminare als PDF

AGB für Behandlungen (AGB Behandlungen)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Behandlungen (nachstehend AGB Behandlungen genannt) sind gültig für die Praxis für Heilpraktik Psychotherapie Gabriele Gräfin von Hardenberg (nachstehend GvH genannt).
§1 Gültigkeit
1.1 Die AGB Behandlungen sind gültig für alle schriftlichen und mündlichen Behandlungsverträge.
1.2 Für Seminare, Gruppen, Tages- und Wochenveranstaltungen gelten die gesonderten AGB Seminare.
1.3 Nebenabsprachen und/oder Änderungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich und von beiden Vertragspartnern unterschrieben festgehalten werden.
§2 Behandlungsvertrag
2.1 Alle erforderlichen Regelungen werden in einem Behandlungsvertrag festgeschrieben.
2.2 Vorrangig gelten die im Behandlungsvertrag getroffenen Bestimmungen, nachrangig die Bestimmungen dieser AGB. Für mündlich vereinbarte Behandlungsverträge gelten diese AGB insgesamt.
§3 Termine
3.1 Vereinbarte Termine, mündlich, fernmündlich oder über Email vereinbart, sind verbindlich.
3.2 Wenn ein verbindlich vereinbarter Temin nicht eingehalten werden kann, muss der Termin 2 Tage vor dem Termin abgesagt werden.
3.3 Wenn eine Terminabsage oder Terminänderung nicht spätestens 2 Tage vor einem vereinbarten Termin abgesagt/verschoben wird, wird der nicht wahrgenommene und nicht rechtzeitig abgesagte/verschobene Termin mit 75 % des vereinbarten Honorars berechnet, es sei denn, der Termin kann anderweitig belegt werden.
3.4 Eine Terminabsage/Terminverschiebung aus wichtigem Grund (zum Beispiel Krankheit) kann auch kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall erfolgt keine Berechnung.
§4 Honorar
4.1 Das Honorar wird zu Therapiebeginn festgelegt.
4.2 Das festgelegte Honorar für eine Therapie ist für 12 Monate nach Festlegungsdatum gültig.
Nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt eine Neufestsetzung des Honorars an den zu dem Zeitpunkt aktuellen Stand, wobei das neu festgesetzte Honorar erneut für 12 Monate gültig ist.
4.3 Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Therapie wie zum Beispiel Atteste / Berichte etc. werden gesondert berechnet.
Berechnet wird der jeweils gültige Honorarsatz für Atteste/Berichte.
Für Sonderleistungen mit nicht festgelegten Honorarsützen erfolgt eine gesonderte Vereinbarung, wobei Grundlage das jeweils gültige Honorar ist.
4.4 Auch gesondert vereinbarte therapiebegleitende Sitzungen mit anderen Bezugspersonen werden wie Behandlungsstunden berechnet.
4.5 Psychotherapie ist umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 14 UStG.
§5 Abrechnung / Zahlung
5.1 Die Abrechnungsform und Zahlungsart werden, wie auch der Honorarsatz, im Erstgespräch festgelegt und im Behandlungsvertrag festgeschrieben.
5.2 Die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.
5.3 Private Krankenkassen übernehmen teilweise die Therapiekosten, wenn die Behandlung durch Heilpraktiker Psychotherapie im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Diesbezügliche Fragen sind mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären.
5.4 Ein Honoraranspruch besteht allein gegenüber dem Patienten/der Patientin und nicht gegenüber seiner/ihrer Krankenkasse bzw. einem Kostenträger.
5.5 Das Honorar wird, unabhängig von einer Erstattung durch Dritte, gegenüber GvH persönlich geschuldet.
§6 Datenschutz
6.1 Alle Mitarbeiter der Praxis unterliegen der Geheimhaltung und sind entsprechend instruiert.
6.2 Für Emails, die Sie an die gültige Emailanschrift (oder über das Kontaktformular der Webseite) schicken besteht der übliche Schutz. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Emailbenachrichtigungen (an die Emailanschrift oder über das Kontaktformular der Webseite) nach derzeitigem Stand der Technik nicht zu 100% sichergestellt werden kann, dass diese Nachrichten nicht von 3. Personen gelesen werden können.
6.3 Es werden nur die für die Abwicklung einer Therapie erforderlichen Daten aufgenommen und verarbeitet. Diese Daten werden entsprechend dem Stand der Technik vor unbefugtem Zugriff gesichert.
§7 Sonstiges
7.1 Für Seminare, Tages- und Wochenveranstaltungen gelten gesonderte AGB (AGB-Seminare).
7.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hannover im März 2011
Praxis für Heilpraktik Psychotherapie - Gabriele Gräfin von Hardenberg - Hannover


AGB für Seminare (AGB-Seminare)

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare" (nachstehend "AGB-Seminare" genannt) sind gültig für Praxis für Heilpraktik Psychotherapie Gabriele Gräfin von Hardenberg (nachstehend GvH genannt).
§1 Gültigkeit
1.1 Die AGB für Seminare sind gültig für Seminare, Tages- und Wochenveranstaltungen. Für Behandlungen/mündliche und schriftliche Behandlungsverträge gelten die gesonderten AGB für Behandlungen.
1.2 Nebenabsprachen und/oder Änderungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich von GvH bestätigt werden.
1.3 Vorrangig gelten die Bestimmungen der schriftlichen Bestätigung für ein Seminar, Gruppen, einer Tages- oder Wochenveranstaltung. Für in einer Bestätigung nicht vereinbarte Bestimmung gelten diese AGB.
§2 Termine
2.1 Die Anmeldung für ein Seminar, eine Tages- oder Wochenveranstaltung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung zu den darin aufgeführten Konditionen als verbindlich.
2.2 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung für Seminare, Tages- oder Wochenveranstaltungen werden 50 % des vereinbarten Preises zur Zahlung fällig.
2.3 Ein gebuchtes Seminar, eine gebuchte Tages- oder Wochenveranstaltung kann bis zu 2 Wochen vor Beginn storniert werden, wobei die Stornierung möglichst schriftlich mit Post, oder Email erfolgen sollte. In diesem Fall wird eine Anzahlung unter Abzug einer Ausfallpauschale (Euro 35 - Stand 2012) für die entstandenen Kosten/Gebühren zurück gezahlt. Sollte im Einzelfall noch keine Anzahlung erfolgt sein, so wird die Ausfallpauschale berechnet.
2.4 Eine spätere Stornierung als 2 Wochen vor Beginn ist leider nicht möglich, es sei denn, der gebuchte Platz kann anderweitig vergeben werden. In diesem Fall ist die Gesamtrechnung für das Seminar, die Tages- oder Wochenveranstaltung zu zahlen.
2.5 Bei Ausfall eines Seminars und Absage durch GvH (zum Beispiel bei Krankheit) werden sämtliche für das entsprechende Seminar geleisteten Zahlungen voll erstattet. Für die volle Erstattung in diesem Fall ist der Absagetermin unerheblich.
§3 Abrechnung / Zahlung
3.1 Der Preis für Seminare/ Tages-, oder Wochenveranstaltungen wird in der Bestätigung festgeschrieben.
3.2 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung für Seminare, Tages- oder Wochenveranstaltungen werden 50 % des vereinbarten Preises zur sofortigen Zahlung fällig.
3.3 Die Restzahlung wird spätestens 2 Wochen vor Beginn des Seminars, der Tages- oder Wochenveranstaltung in bar oder durch Überweisung (Eingang spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn) auf dem in der Rechnung bzw. Bestätigung genannten Konto fällig.
3.4 Bei Nichtzahlung und/oder Nichtantritt des Seminars, der Tages- oder Wochenveranstaltung ohne vorherige, rechtzeitige Stornierung erfolgt keine Rückzahlung der Anzahlung. Der Gesamtpreis wird in diesem Fall zur sofortigen Zahlung fällig.
3.5 Sollte trotz nicht rechtzeitiger Stornierung der Platz anderweitig vergeben werden können (z. Bsp. aus einer Warteliste), wird für die Stornierung die Ausfallpauschale für Kosten/Gebühren fällig und die Anzahlung abzüglich der Ausfallpauschgale zurück gezahlt.
3.6 Wenn im Einzelfall höhere Kosten für eine nicht rechtzeitige Stornierung anfallen (Beispiel Zimmerreservierung), so werden diese nachweisbaren Kosten zusätzlich zur Ausfallpauschale berechnet und von der Rückzahlung der Anzahlung abgezogen bzw. berechnet.
3.7 Die Abrechnung für vorgenannte Fälle erfolgt in jedem Fall nach dem Seminar, der Tages- oder Wochenveranstaltung.
3.8 Die Ausfallpauschale (im Jahr 2012 Euro 35) wird jährlich überprüft und ggf. angepasst. Es gilt immer die jeweils gültige Ausfallpauschale.
§4 Datenschutz
4.1 Alle Mitarbeiter der Praxis unterliegen der Geheimhaltung und sind entsprechend instruiert.
4.2 Für Emails, die Sie an die gültige Emailanschrift (oder über das Kontaktformular der Webseite) schicken besteht der übliche Schutz. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Emailbenachrichtigungen (an die Emailanschrift oder über das Kontaktformular der Webseite) nach derzeitigem Stand der Technik nicht zu 100% sichergestellt werden kann, dass diese Nachrichten nicht von 3. Personen gelesen werden können.
4.3 Es werden nur die für die Abwicklung erforderlichen Daten aufgenommen und verarbeitet. Diese Daten werden entsprechend dem Stand der Technik vor unbefugtem Zugriff gesichert.
§5 Sonstiges
5.1 Für Behandlungen gelten gesonderte AGB.
5.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hannover im März 2011
Praxis für Heilpraktik Psychotherapie - Gabriele Gräfin von Hardenberg - Hannover


 
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